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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der cedac AG.

Soweit Offerten oder Verträge zwischen der cedac AG und ihrer Auftraggeberin Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Bestimmungen diesen AGB vor.

Diskretion, Datenschutz

Die cedac AG und ihre Auftraggeberin verpflichten sich gegenseitig zur Diskretion. Es gilt die Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung der Dienstleistungen zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung so lange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht. Zudem sorgen die cedac AG und die Auftraggeberin in ihrem jeweiligen Einfluss- und Verantwortungsbereich für Datenschutz und Datensicherheit. Die umfassende Datenschutzerklärung der cedac AG ist hier veröffentlicht.

Haftung

Die cedac AG haftet für das getreue und sorgfältige Vorgehen gegenüber der auftraggebenden Organisation gemäss schweizerischem Auftragsrecht. Für die Einleitung jeglicher Entscheide oder Schritte durch eine Person, eine auftraggebende Organisation oder eine dritte Partei aufgrund der Informationen dieses Gutachtens werden von der cedac AG sämtliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche wegbedungen. Soweit eine Haftung gegeben ist, wird sie für leichte Fahrlässigkeit der cedac AG wegbedungen.

Umgang mit kurzfristigen Annulationen

Die cedac AG behält sich vor, kurzfristige Terminabsagen durch die Auftraggeberin wie folgt an die Auftraggeberin zu verrechnen.

  • Für Annulationen, die bis 6 Arbeitstage vor dem reservierten Termin erfolgen, werden keine Annulationskosten verrechnet.

  • Für Annulationen, die 0 bis 5 Arbeitstage vor dem reservierten Termin erfolgen, werden der Auftraggeberin 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

Urheberrechte

Die Verwendung, Änderung, Reproduktion, Übermittlung oder Vervielfältigung der cedac-Produkte, insbesondere von Unterlagen oder Teilen daraus, unterstehen den urheberrechtlichen Bestimmungen. Die Urheberrechte für sämtliche von der cedac AG erstellten Produkte und Dienstleistungen verbleiben bei der cedac AG. Ausgenommen sind besondere Vereinbarungen mit dem Kunden.

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame ein, die geeignet ist, das beabsichtigte Ergebnis sicherzustellen.

Der Vertrag zwischen der cedac AG und ihrer Auftraggeberin untersteht schweizerischem Auftragsrecht (Art. 404 ff des schweizerischen Obligationenrechts).

Gerichtsstand ist Bern (Schweiz).

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